- einschließlich bewaffneter EinsätzeFür Geschäftsführer, HR- und Compliance-Verantwortliche, die einen konkreten Verdacht auf Vertrauensbruch, Informationsleck oder Abhörgefahr haben. Rechtskonforme Überwachung nach § 129 Abs. 1 GewO.
Vertraulich anfragenDie teuersten Sicherheitsprobleme eines Unternehmens entstehen selten von außen:
Ob Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen oder Ressourcenmissbrauch: Ohne gezielte Beobachtung fällt so etwas meist erst im Nachhinein auf.
Unauffällige Muster in Kundenverhalten oder Warenschwund erkennt nur, wer gezielt danach sucht.
Versteckte Kameras oder Abhörgeräte in Büros oder Fahrzeugen werden oft erst gefunden, wenn bereits etwas durchgesickert ist.
Black Graben stellt sicher, dass alle Überwachungsmaßnahmen in strikter Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 129 Abs. 1 GewO durchgeführt werden. Das umfasst die Überwachung der Mitarbeitertreue, Kundenüberwachung in Geschäftsräumen, technische Überwachung und Gegenspionage sowie interne Ermittlungen und Risikobewertungen.
So garantieren wir professionelle, ethische und rechtmäßige Vorgehensweisen, auf die Sie sich als Auftraggeber vollständig verlassen können.
Diskrete Beobachtung bei Verdacht auf Informationsweitergabe oder Ressourcenmissbrauch.
Diebstahlprävention und Verhaltensanalyse zur Verlustminimierung im Einzelhandel.
Aufspüren versteckter Kameras, Mikrofone und GPS-Tracker in Büros, Fahrzeugen und Räumen.
Umfassende Untersuchung bei Verdacht auf Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Kunden.
Diskrete Aufklärung unter strikter Einhaltung rechtlicher Grenzen ist Handwerk, kein Bauchgefühl. Unsere Gründer bringen die methodische Disziplin aus internationalen Ermittlungs- und Sicherheitseinsätzen in jede Überwachungsmaßnahme ein.
Über 20 Jahre in der Bewertung und Minderung komplexer Risiken für Regierungsinstitutionen und private Sicherheitsorganisationen – die methodische Grundlage jeder rechtskonformen Überwachung.
Verantwortete missionskritische Operationen im Auftrag des U.S. Department of State und führte Ausbildungsprogramme für lokale und internationale Kräfte durch.
Ein fairer Vergleich zu Standard-Wachdiensten und generischen Sicherheitsanbietern – ohne Namen zu nennen, anhand konkreter Kriterien.
Klärung des Verdachtsfalls und der grundsätzlichen Zielsetzung.
Sicherstellung, dass die Maßnahme im Rahmen des § 129 Abs. 1 GewO zulässig ist.
Festlegung von Methodik, Zeitraum und eingesetzter Technik.
Sie erhalten einen strukturierten, verwertbaren Ergebnisbericht.
Ja, im rechtlichen Rahmen gemäß § 129 Abs. 1 GewO. Wir prüfen jeden Fall vorab und arbeiten strikt innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen.
Mit spezieller Technik und ohne den laufenden Betrieb zu stören, prüfen wir Büros, Besprechungsräume oder Fahrzeuge diskret auf versteckte Kameras, Mikrofone oder Tracker.
Ja. Wir arbeiten mit einem minimalen eingeweihten Personenkreis und behandeln jede Anfrage mit absoluter Diskretion.
Jede Anfrage wird persönlich und unter absoluter Verschwiegenheit geprüft. Sie erfahren im Erstgespräch, ob und wie wir Ihnen helfen können.